Platzordnung
Des Campingplatzes Linkenmühle
Sehr geehrter Campinggast!
Wir heißen Sie Herzlich Willkommen. Wir werden bemüht sein Ihnen den Aufenthalt auf dem Campingplatz Linkenmühle so angenehm wie möglich zu gestalten. Im Interesse aller anwesenden erholungssuchenden Gäste, bitten wir Sie alles zu vermeiden, welches die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Bitte beachten Sie daher die nachstehende Platzordnung.
(1)
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung gestattet. Alle Gäste (auch Badegäste, Benutzer Bootsverleih) melden sich in der Rezeption an, auch wenn der Platz nur kurze Zeit betreten wird. Unser Personal ist berechtigt, den Ausweis des Gastes einzusehen.
(2)
Die Stellplätze werden dem Campinggast zugewiesen, einschließlich der Abstellplätze für PKW. Der Gast bzw. Besucher zahlt nach der veröffentlichten Preisliste. Sie erhalten beim Eintritt eine Campinggenehmigung, die Sie bitte gut aufbewahren, um Sie beim Einlass oder bei Kontrollen vorlegen zu können. Personen, welche ohne gültigen Nachweis der Anmeldung (Kassenbon Tagesgast, Übernachtung, Badegast o.ä.) auf dem Campingplatzgelände angetroffen werden, zahlen den doppelten ausgewiesenen Preis bzw. Punkt (19)tritt in Kraft.
(3)
Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast an der Rezeption ab.
(4)
Gerne nehmen wir Ihre Reservierungen entgegen. Wir werden uns bemühen Ihren Wünschen zu entsprechen, es besteht allerdings kein Anspruch auf einen speziellen Stellplatz.
(5)
Es erfolgt keine Aufnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Erziehungsberechtigten. Auf Grund der geringen Stellplatzanzahl können keine Gruppen beherbergt werden.
(6)
Das Mitbringen von Tieren bei Dauer-, Kurzcampern sowie allen anderen Gästen ist nur nach vorheriger Absprache erlaubt.
- Für Bedürfniszwecke sind Hunde außerhalb des Geländes auszuführen.
- Auf den Stellplätzen am Wasser, am Badestrand und auf dem Spielplatz sind Hunde nicht erlaubt. Kurzcampern mit Hund steht zur Übernachtung die Wiese oben am Campingplatz zur Verfügung.
- Verursachte Verunreinigungen sind durch die Tierhalter sofort zu beseitigen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Ordnungsstrafe von 20 € belegt.
- Für Schäden die durch die Tiere verursacht werden, haftet der Tierhalter/ Besitzer.
(7)
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Das Entfernen von Ästen und sonstigen Teilen von Bäumen und Sträuchern ist untersagt. In gesonderten Fällen entscheidet der Betreiber.
(8)
Sanitäre Einrichtungen: Verlassen Sie die sanitären Einrichtungen so sauber, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitäranlagen. Die Warmwasserentnahme in Behältern ist nicht gestattet! Die Spülbecken sind nur zum Zweck des Geschirrspülens zu benutzen. Die Campingtoiletten und die Abwässer sind nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen.
(9)
Offenes Feuer jeglicher Art ist nicht gestattet. Erlaubt ist das beaufsichtigte Benutzen von Holzkohlegrills, außer bei Waldbrandwarnstufe 3 bis 5. Bei der Verwendung eines Einweggrills oder anderer niedriger Grills ist durch geeignete Maßnahmen (z.B. Unterbau von Steinen) ein versengen der Grünfläche zu verhindern. Bei Verbrennungen des Rasens auf den Stellplätzen für Touristen berechnen wir eine Ordnungsstrafe von 50,00 €.
(10)
Unterlassen Sie ruhestörenden Lärm, nehmen Sie Rücksicht auf die übrigen Gäste. Dies gilt besonders in den Zeiten der Platzruhe, von 13.00-15.00 Uhr und von 23.00- 07.00 Uhr. Die Schranke ist von 22.00-07.00 Uhr geschlossen.
An Sonn- und Feiertagen sind alle ruhestörenden Arbeiten zu unterlassen. Größere Baumaßnahmen sind außerhalb der Saison durchzuführen. Wirken Sie bitte bei der Einhaltung der Ruhezeiten auch auf Ihre Kinder ein.
(11)
Das Befahren des Campingplatzes ist nur auf den gekennzeichneten Wegen im Schritttempo gestattet. Fahrzeuge, die öfter als einmal täglich benutzt werden, bitte außerhalb des Campingplatzes parken. Eine Platzreservierung ist nicht gestattet.
(12)
Die Benutzung von Drohnen zum Überfliegen des Campingplatzes ist untersagt.
(13)
Kurzcampern ist das Umgrenzen der Standplätze durch Gräben und Einfriedungen nicht gestattet. Sie haben darauf zu achten, dass beim Aufstellen Ihrer Einrichtung niemand durch Zeltschnüre, Häringe und Anhängerdeichseln o.ä. gefährdet oder belästigt wird.
(14)
PKWs für Touristen dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Das Befahren und Abstellen von PKWs im Staubereich ist untersagt. (Ausnahme: An- und Abreise mit Wohnwagen)
(15)
Parzellen von Dauercampern
- Die Parzellen können durch Hecken (einheimische Pflanzen) und bis zu 60 cm hohen Zäunen (Jägerzaun) abgegrenzt werden. Beim Einrammen von Pfählen hat sich der Parzelleninhaber vorher zu überzeugen, dass eine Beschädigung von Versorgungsleitungen nicht erfolgen kann. Als Unterbau für Wohnwagen und Vorzelte sind Kies, Gehwegplatten und Holzfußböden gestattet. (Zustimmung des Betreibers erforderlich)
- Zu Saisonende jeden Jahres ist die Parzelle winterfest zu machen, d.h.: das Vorzelt ist sturmfest zu verankern, Entfernen aller Gerätschaften und Materialien.
- Die Parzelle ist regelmäßig zu pflegen und von Unkraut und Unrat freizuhalten. Gras und Laub sind mehrmals jährlich zu entfernen.
(16)
Anfallender Hausmüll ist zu sortieren, d.h.:
- Dosen, Kunststoffverpackungen und Verbundstoffe in den gelben Sack.
- Gläser und Glasflaschen gehören in die Glascontainer.
- Pappe und Papier in die bereitgestellten Behälter
- Restmüll in die ausgewiesenen Restmülltonnen
- Grillasche in die Metalltonne
- Gras, Laub usw. zu den vom Betreiber ausgewiesenen Ablagen.
Sperrmüll (dazu gehören auch Campingstühle/-tische, usw.) ist selbständig bei einem Wertstoffhof z.B. im ABZ Wiewärthe in Pößneck zu entsorgen. Das Entsorgen auf dem Campingplatz im gelben Sack oder Hausmüll ist verboten.
(17)
Der Stellplatz ist vom Campinggast vor der Abreise in Ordnung zu bringen und bis 12.00 Uhr zu verlassen.
(18)
Die vorhandenen Gewässer und Spielplätze dürfen auf eigene Gefahr benutzt werden. Es ist strengstens untersagt, irgendwelche Gegenstände in den Stausee zu werfen. Eine Haftung des Campingplatzes bei Sport -und Badeunfällen wird ausgeschlossen.
(19)
Das Personal ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Kontrollen zur Einhaltung der Platzordnung durchzuführen, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
(20)
Gibt ein Kurzcamper seinen Stellplatz vor Vertragsablauf aus Gründen auf, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder wird gemäß Punkt (19) vom Platz verwiesen, wird die Miete für die Vertragsdauer beibehalten.
(21)
Autowaschen ist auf dem Campingplatz verboten, sowie das Gießen von Blumen und Hecken mit Trinkwasser.
(22)
Gas-, Spiritus und Elektroanlagen auf dem Platz müssen den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Für Unfälle haftet der Campinggast. Alle 2 Jahre ist eine Gasüberprüfung durch eine Fachfirma vorzunehmen und die Bescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen.
(23)
Dauercamper, die einen Winterschlüssel besitzen, haben eine Haftpflichtversicherung abzuschließen und eine Kopie vorzulegen. Dauercamper haben für ihre Stellfläche einen geprüften Feuerlöscher bereitzustellen.
(24)
Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus, bedarf der Genehmigung durch den Betreiber.
(25)
Für Boote und Liegeplätze gelten die Stauseeordnung und die Bootsordnung des Campingplatzes.
Die Platzordnung gilt ab sofort bis zur jederzeit möglichen Änderung. Sie wird von allen Campingplatznutzern bei Aufenthalt akzeptiert.
Dörte Fröhlich
Campingplatz Linkenmühle