Platzordnung
Des Campingplatzes Linkenmühle
Sehr geehrter Campinggast!
Wir heißen Sie Herzlich Willkommen. Wir möchten, dass Ihr Aufenthalt auf dem Campingplatz Linkenmühle so angenehm wie möglich verläuft. Im Interesse aller anwesenden erholungssuchenden Gäste, bitten wir Sie alles zu vermeiden, welches die Gemeinschaft der Campinggäste stören könnte. Bitte beachten Sie daher die nachstehende Platzordnung. Neben der Platzordnung gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Campingplatzes.
(1)
Der Zutritt zum Campingplatz ist nur nach Anmeldung und Registrierung (gilt auch für Besucher, auch wenn der Platz nur kurze Zeit betreten wird) gestattet.
(2)
Mit dem Betreten des Campingplatzes akzeptiert der Gast die gültige Platzordnung.
(3)
Wir behalten uns vor, den Besucherverkehr einzuschränken. Unser Personal ist berechtigt, den Ausweis des Gastes einzusehen. Der besuchte Gast/Dauercamper meldet den Besucher spätestens einen Tag vor Ankunft an und haftet für die Entrichtung der Besucherentgelte sowie für die Einhaltung der AGB und Platzordnung.
(4)
Badegästen ist der Zutritt zum Campingplatz nicht gestattet.
(5)
Die Stellplätze werden dem Campinggast zugewiesen, einschließlich der Abstellplätze für PKW. Der Gast bzw. Besucher zahlt nach der veröffentlichten Preisliste. Sie erhalten beim Eintritt eine Campinggenehmigung, die Sie bitte gut aufbewahren, um Sie beim Einlass oder bei Kontrollen vorlegen zu können. Personen, welche ohne gültigen Nachweis der Anmeldung (Kassenbon Tagesgast, Übernachtung, o.ä.) auf dem Campingplatzgelände angetroffen werden, zahlen den doppelten ausgewiesenen Preis bzw. Punkt (24)tritt in Kraft.
(6)
Vor dem endgültigen Verlassen des Platzes meldet sich der Campinggast an der Rezeption ab.
(7)
Gerne nehmen wir Ihre Reservierungen entgegen. Wir werden uns bemühen Ihren Wünschen zu entsprechen, es besteht allerdings kein Anspruch auf einen speziellen Stellplatz.
(8)
Es erfolgt keine Aufnahme von Jugendlichen unter 18 Jahren ohne Erziehungsberechtigten. Auf Grund der geringen Stellplatzanzahl können keine Gruppen beherbergt werden.
(9)
Der Campingplatz ist grundsätzlich hundefrei. Ausnahmen gelten nur für Dauercamper, die vor Inkrafttreten dieser Regelung bereits einen Hund hatten. Für Bedürfniszwecke sind Hunde au-ßerhalb des Geländes auszuführen.
- Auf den Stellplätzen am Wasser, am Badestrand und auf dem Spielplatz sind Hunde nicht erlaubt.
- Verursachte Verunreinigungen sind durch die Tierhalter sofort zu beseitigen. Zuwider-handlungen werden mit einer Vertragsstrafe bis zu 50€ belegt.
- Für Schäden die durch die Tiere verursacht werden, haftet der Tierhalter/ Besitzer.
(10)
Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Gäste des Campingplatzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Dazu gehört auch die Randbefestigung des Ufergeländes. Das Entfernen von Ästen und sonstigen Teilen von Bäumen und Sträuchern ist untersagt. In gesonderten Fällen entscheidet der Betreiber.
(11)
Sanitäre Einrichtungen: Bei Anreise erhält der Gast einen Transponder zur Zutrittsberechtigung für das Sanitärgebäude. Dafür ist ein Pfand fällig, den Sie bei Abgabe zurück erhalten. Es ist untersagt, den Transponder an Dritte auszuhändigen oder fremde Personen den Zutritt ins Sanitärgebäude zu gewähren.
(12)
Die Reinigungszeiten der sanitären Anlagen sind sind täglich von 05:00-08:00 Uhr, am Wochenende und in der Hauptsaison zusätzlich von 15:00-18:00 Uhr. Verlassen Sie die sanitären Einrichtungen so sauber, wie Sie diese vorzufinden wünschen. Kleinkinder dürfen nur in Begleitung Erwachsener in die Sanitäranlagen. Die Warmwasserentnahme in Behältern ist nicht gestattet! Die Spülbecken sind nur zum Zweck des Geschirrspülens zu benutzen. Die Campingtoiletten und die Abwässer sind nur in den dafür vorgesehenen Einrichtungen zu entsorgen.
(13)
Offenes Feuer jeglicher Art ist nicht gestattet. Erlaubt ist das beaufsichtigte Benutzen von Holzkohlegrills, außer bei Waldbrandwarnstufe 3 bis 5. Es sind nur Grills mit einem Mindestabstand zum Boden von 30cm erlaubt. Bei Verbrennungen des Rasens auf den Stellplätzen für Touristen berechnen wir eine Vertragsstrafe von 50,00 €.
(14)
Holzbefeuerung: Wir bitten Camper, die einen Kamin mit Holzbefeuerung nutzen, in den warmen Monaten Juli und August auf Feuer, aus Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn, zu verzichten.
(15)
Unterlassen Sie ruhestörenden Lärm, nehmen Sie Rücksicht auf die übrigen Gäste. Dies gilt besonders in den Zeiten der Platzruhe, von 13.00-15.00 Uhr und von 23.00-07.00 Uhr. Die Schranke ist von 22.00-07.00 Uhr geschlossen.
An Sonn- und Feiertagen sind alle ruhestörenden Arbeiten zu unterlassen. Wirken Sie bitte bei der Einhaltung der Ruhezeiten auch auf Ihre Kinder ein.
(16)
Das Befahren des Campingplatzes ist nur auf den gekennzeichneten Wegen im Schritttempo gestattet. Fahrzeuge, die öfter als einmal täglich benutzt werden, bitte außerhalb des Campingplatzes parken. Eine Platzreservierung ist nicht gestattet.
(17)
Die Benutzung von Drohnen zum Überfliegen des Campingplatzes ist untersagt.
(18)
Touristen ist das Umgrenzen der Standplätze durch Gräben und Einfriedungen nicht gestattet. Sie haben darauf zu achten, dass beim Aufstellen Ihrer Einrichtung niemand durch Zeltschnüre, Häringe und Anhängerdeichseln o.ä. gefährdet oder belästigt wird.
(19)
PKWs für Touristen dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Das Befahren und Abstellen von PKWs im Staubereich ist untersagt. (Ausnahme: An- und Abreise mit Wohnwagen) Das Abstellen von PKW`s bzw. Krafträdern auf leeren Stellplätzen ist verboten, bei Zuwiderhandlung berechnen wir die 2-fache Stellplatzgebühr.
(20)
Parzellen von Dauercampern
- Die Parzellen können durch Hecken (einheimische Pflanzen) und bis zu 60 cm hohen Zäunen (Jägerzaun) abgegrenzt werden. Beim Einrammen von Pfählen hat sich der Parzelleninhaber vorher zu überzeugen, dass eine Beschädigung von Versorgungsleitungen nicht erfolgen kann. Als Unterbau für Wohnwagen und Vorzelte sind Kies, Gehwegplatten und Holzfußböden gestattet. (Zustimmung des Betreibers erforderlich)
- Zu Saisonende jeden Jahres ist die Parzelle winterfest zu machen, d.h.: das Vorzelt ist sturmfest zu verankern, Entfernen aller Gerätschaften und Materialien.
- Die Parzelle ist regelmäßig zu pflegen und von Unkraut und Unrat freizuhalten. Gras und Laub sind mehrmals jährlich zu entfernen.
(21)
Anfallender Hausmüll ist zu sortieren, d.h.:
- Dosen, Kunststoffverpackungen und Verbundstoffe in den gelben Sack.
- Gläser und Glasflaschen gehören in die Glascontainer.
- Pappe und Papier in die bereitgestellten Behälter
- Restmüll in die ausgewiesenen Restmülltonnen
- Grillasche in die Metalltonne
- Gras, Laub usw. zu den vom Betreiber ausgewiesenen Ablagen.
Sperrmüll (dazu gehören auch Campingstühle/-tische, usw.) ist selbständig bei einem Wertstoffhof zu entsorgen. Das Entsorgen auf dem Campingplatz im gelben Sack oder Hausmüll ist verboten.
(22)
Der Stellplatz ist vom Campinggast vor der Abreise in Ordnung zu bringen und bis 12.00 Uhr zu verlassen.
(23)
Die vorhandenen Gewässer und Spielplätze dürfen auf eigene Gefahr benutzt werden. Es ist strengstens untersagt, irgendwelche Gegenstände in den Stausee zu werfen. Eine Haftung des Campingplatzes bei Sport -und Badeunfällen wird ausgeschlossen.
(24)
Das Personal ist in Ausübung des Hausrechtes berechtigt, Kontrollen zur Einhaltung der Platzordnung durchzuführen, die Aufnahme von Personen zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf dem Campingplatz und im Interesse der Campinggäste erforderlich ist.
(25)
Gibt ein Kurzcamper seinen Stellplatz vor Vertragsablauf aus Gründen auf, die der Vermieter nicht zu vertreten hat oder wird gemäß Punkt (24) vom Platz verwiesen, wird die Miete für die Vertragsdauer beibehalten.
(26)
Autowaschen ist auf dem Campingplatz verboten, sowie das Gießen von Blumen und Hecken mit Trinkwasser.
(27)
Gas-, Spiritus und Elektroanlagen auf dem Platz müssen den einschlägigen Bestimmungen entsprechen. Für Unfälle haftet der Campinggast. Alle 2 Jahre ist eine Gasüberprüfung durch eine Fachfirma vorzunehmen und die Bescheinigungen sind auf Verlangen vorzulegen.
(28)
Der Campingplatz ist Erholungssuchenden vorbehalten. Die Ausübung eines Gewerbes auf oder von dem Campingplatz aus, bedarf der Genehmigung durch den Betreiber.
(29)
Für Boote und Liegeplätze gelten die Stauseeordnung und die Bootsordnung des Campingplatzes.
(30)
Bei der Nutzung von Photvoltaikanlagen ist eine Einspeisung in unser Netz verboten.
Die Platzordnung gilt ab sofort bis zur jederzeit möglichen Änderung. Sie wird von allen Campingplatznutzern bei Aufenthalt akzeptiert.
Dörte Fröhlich
Campingplatz Linkenmühle
Paska, 01.01.2026